Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften
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Ihre Freie Wählergemeinschaft

...für eine bürgernahe und sachliche Politik!

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Ihre FWG-Kandidaten
bei der Kommunalwahl am 12. September 2021

Mit Bürger*innen. Zukunft gestalten. Nachhaltig leben.

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Zukunft gestalten.
Nachhaltig leben.

Aktuelles & News

...aktuelle Themen der Politik im Raum Twistringen

Jahr | 2022

​_________________________

 

Die Gruppe FWG/FDP hat in ihrer Fraktionssitzung am 07.03.2022 eine gemeinsame Spende i.H.v. 1500 Euro für die Flüchtlingshilfe beschlossen.

Unsere Anerkennung gilt der Firma Borchers- Reisen, die für das Wochenende 11.03.2022 bis 13.03.2022 mit zwei Fahrern einen Bus für den Transport von Flüchtlingen aus Polen nach Twistringen zur Verfügung stellt.

 

Am kommenden Di. findet eine von der CDU, SPD und den Grünen initierte Ukraine Solidaritätkundgebung statt. Dürfte ich erfahren warum sich die freien Wähler hier nicht positionieren?
Mit freundlichen Grüßen,
RS

Antwort:

Von: Fwg-tuo@web.de
Gesendet: Sonntag, 27. Februar 2022 21:04
An:. ….net>
Cc: Betreff: Re: Solidaritätkundgebung

Hallo Frau S

Die freie Wählergemeinschaft Twistringen Ortschaften muss nicht demonstrieren, dass der von Präsident Putin geführte Überfall auf die Ukraine von uns in höchstem Maße missbilligt wird.

Wir finden, die Querdenker und Montags- Spaziergänger beschäftigen die Polizei bereits völlig unnötig in vollem Umfange .

Da müssen wir uns nicht einreihen, um auch unsererseits noch mal die Polizei zu beschäftigen. Vielleicht freuen die Beamtinnen und Beamten sich mal über einen freien Tag! Schließlich werden sie sich auf die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine mit vorbereiten müssen. Das hat doch derzeit Priorität.

Die Demonstration wird den Präsidenten Putin absolut nicht interessieren. Das ist aber vermeintlich der Einzige, den das interessieren sollte.

Wenn wir uns an der Demonstration beteiligen, reihen wir uns bei denen ein, die sich offenbar dadurch nur hervor tun wollen. Einen anderen Zweck kann diese Demonstration kaum haben, denn sie hilft weder den Flüchtlingen noch den Ukrainern, die Ihr Land verteidigen.

Wir sind auch nicht in der unglücklichen Situation , wie die Grünen, die vor wenigen Monaten im Bundestagswahlkampf noch aus der NATO austreten wollten und kein Geld für die Selbstverteidigung unserer Demokratie aufwenden wollten, jetzt plötzlich das Gegenteil Ihres damaligen Irrtums und ihrer Fehleinschätzung demonstrieren zu müssen.

Wir haben auch keinen ehemaligen Bundeskanzler Schröder (SPD) in unserer Wählergemeinschaft, der zu den Oligarchen und Freunden des Präsidenten Putin gehört und noch vor wenigen Tagen erklärte, die Ukraine solle mit dem „Säbelrasseln“ aufhören. Seine Ämter bei Gazprom hat er offenbar wegen des Geldes, das er dafür erhält, bis jetzt nicht niedergelegt. Er möchte offenbar lieber, dass wir möglichst viel Gas in Russland kaufen, damit Putin für unser Geld mehr Panzer kaufen kann! Anderen Freunden von Putin werden von der Bundesregierung und der EU die Konten gesperrt, Schröder darf wohl weitermachen? Fällt diese Handlungsweise der von der SPD geführten Bundesregierung unter das Wort „Seilschaft“?

Anlässlich der Annektion der Krim und Donetz durch Putin hat Frau Merkel nicht nachhaltig reagiert. Das war für Putin eine Ermutigung, jetzt weiter zu machen.

Aufgrund der Sachlage habe ich volles Verständnis für die CDU, SPD und die Grünen jetzt gemeinsam zu demonstrieren, dass sie sich ganz bitter geirrt haben.

„Die Linke“ und die AFD treten teilweise immer noch für Putin und sein Handeln ein. In der vergangenen Wahlperiode hatten die Grünen mit der Linken zusammen im Stadtrat der Stadt Twistringen eine Gruppe gebildet – weil „man“ sich so gut versteht –.!

Frau S, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die freie Wählergemeinschaft(FWG) Twistringen und Ortschaften setzt sich im Wesentlichen aus ehemaligen Mitgliedern der SPD und der CDU zusammen ,- auch auf der Ebene des Landkreises Diepholz, weil sie unter anderem solche oben geschilderte fehlgeleitete Partei- Politik schon vor dem Überfall auf die Ukraine nicht weiter stützen wollten.

Wir wollen hoffen, dass sich die Situation in der Ukraine zum Guten wendet und es nicht der Beginn des dritten Weltkriegs ist!

Allerdings ergibt sich wenigstens ein Vorteil aus dieser furchtbaren Kriegssituation der Ukraine , die Demokraten haben begriffen, dass wir uns und die Demokratie nur gemeinsam erfolgreich verteidigen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Helms

 

Die Freie Wählergemeinschaft Twistringen Ortschaften ist der Auffassung:

Falls Sie gerne demonstrieren, tun Sie das!

Es ist Ihnen aber unbenommen gegebenenfalls über die Caritas ,die Diakonie oder andere Institutionen Spenden für die Kriegsflüchtlinge aufzubringen. Tun Sie das bitte auch!

Jahr | 2021

Wir haben für die Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften mehr als 20 Prozent der Wählerstimmen anlässlich der Stadtratswahl erhalten und danken Euch dafür ganz herzlich.

Es gibt uns die Möglichkeit in den jeweiligen Ausschüssen mit zwei Sitzen vertreten zu sein, was bislang nicht der Fall war.

Wir haben die zweitmeisten Stimmen für den Stadtrat erhalten und haben uns sogar im Verhältnis zur vorangegangenen Kommunalwahl deutlich verbessern können.

Danke!

Wir sind auch in jedem Ortsrat vertreten, für den unsere Kandidaten sich haben aufstellen lassen. Das hat die Basis unserer Erkenntnisse durch Eure Stimmen noch mal vergrößern können.

Die F W G Twistringen und Ortschaften bedankt sich bei allen Wählern, Unterstützern
und Kandidaten für ihren Einsatz, der uns jetzt ermöglicht in den verschiedenen Ortsräten, den Fachausschüssen und im Stadtrat sowie im Kreistag auf breiter Basis antreten zu können.

Vielen Dank für Euer Vertrauen!

Wir werden dieses Vertrauen in erfolgreiche Arbeit für unser Gemeinwohl und Gemeinwesen einsetzen.

Ulrich Helms
Vorsitzender

Zu diesem Beitrag gibt es eine Anlage, welche Sie als PDF herunterladen können. „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers – PDF“

Seit einiger Zeit befasst sich der Landkreis Diepholz mit einem Wasserversorgungskonzept.

Dies wird seitens der Kreisverwaltung kontinuierlich fortgeschrieben und unter anderem im Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt vorgestellt.

Allerdings hat die zuständige Abteilung des Landkreises Diepholz, geführt durch den Bauamtsleiter, Herrn Stephan Maas, die Mitglieder des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt unvollständig unterrichtet.

Zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen Verwaltungsvorschriften am 29.05.2015 erlassen. Diese Verwaltungsvorschriften sind unter anderem am 20.10.2020 im niedersächsischen Ministerialblatt 2020 Nr. 49 Seite 1194 aktualisiert und treten erst mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

In dem im Anhang beigefügten Runderlass werden bestimmte Vorgaben für den Wasserbedarfsnachweis wesentlicher Nutzergruppen und Regelungen vorgenommen, die im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen im Sinne eines einheitlichen Vollzugs zu beachten sind. Der Wasserbedarf der Landwirtschaft für die Feldberegnung ist im Einzelfall nachzuweisen.

Demzufolge sind die Möglichkeiten der rationellen und ökonomischen Wasserverwendung und die nach Witterung stark schwankenden Bedarfsmengen zu berücksichtigen. Weiter heißt es wörtlich: „Sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis erstmals oder eine auslaufende Erlaubnis neu erteilt wird, sollte sie im Sinne einer einheitlichen Verwaltungspraxis und zur Planungssicherheit in der Regel auf 20 Jahre befristet werden.“

Dementsprechend hat die Kreisverwaltung des Landkreises Diepholz noch im Juli 2020 die Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser bis zum 31.12.2039 befristet. Die Inhaber solcher Genehmigungen werden annähernd ein Jahr später (September 2021) angeschrieben mit folgendem Wortlaut: „Es ist vorgesehen, die Erlaubnis bis zum 31.12.2026 neu zu befristen“ und eine Änderung der Erlaubnis im Anhörungsverfahren angekündigt.

Das Bauamt des Landkreises Diepholz setzt sich damit über den im Oktober 2020 – also nach der Dürre – aktualisierten Runderlass des Landes Niedersachsen hinweg.

In keiner einzigen Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt hat die Verwaltung die Mitglieder des Ausschusses über diese Vorgaben des Runderlasses des Landes Niedersachsen informiert. Warum der Landkreis Diepholz meint, sich über diese Vorgaben der Landesregierung hinwegsetzen zu dürfen und warum dies nach Abwägung aller Umstände geboten sein soll, hat die Verwaltung mit den Abgeordneten zu keinem Zeitpunkt erörtert. Die Abgeordneten wurden darüber nicht einmal mündlich oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Von der Verwaltung ist den Ausschussmitgliedern bislang lediglich die Entwicklung eines Wasserversorgungskonzeptes dargestellt worden. Die Tatsache, dass hier eine Umsetzung eines noch nicht fertig gestellten Konzepts entgegen dem Inhalt des Runderlasses des Landes Niedersachsen erfolgt, erfahren die Mitglieder des Ausschusses nicht durch die Verwaltung sondern durch die Betroffenen.

Vertrauensbildende Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Abgeordneten kann man sich durchaus besser vorstellen.

Die betroffenen Landwirte müssen feststellen, dass eine Planungssicherheit für Investitionen zur Einrichtung einer Brunnenanlage (ca. 20.000,00 Euro) und den Erwerb einer geeigneten Feldberegnungsanlage (ca. 100.000,00 Euro) – die wasserverbrauchsschonend gesteuert werden kann – im Landkreis Diepholz nicht besteht. Aufgrund dieses Verwaltungshandelns wird auch eine Bank solche Investitionen nicht finanzieren wollen.

Ob diese Vorgehensweise des Landkreises Diepholz rechtswidrig ist, werden die Verwaltungsgerichte klären.

Allerdings wird die Landwirtschaft des Landkreises Diepholz durch die vorgenannten Verwaltungsmaßnahmen im Endeffekt entgegen dem Inhalt des Runderlasses des Landes Niedersachsen faktisch von der Nutzung des im allgemeinen Eigentum stehenden Grundwassers ausgeschlossen.

Gerade im Hinblick auf den Klimawandel hat das Bundesumweltamt festgestellt, dass der Wasserbedarf in der Landwirtschaft von derzeit ca. 1,3% der jährlich verfügbaren Trinkwassermenge auf ca. 20 % in den nächsten 30 Jahren ansteigen wird.

Zur Zeit werden zum Zwecke der Energieerzeugung noch 40 % der verfügbaren Trinkwassermenge in der Bundesrepublik verbraucht. Die Energiewende ist umso dringender, damit zur Nahrungsmittelerzeugung in Zukunft die erforderliche Wassermenge zur Verfügung steht.

Das Verwaltungshandeln des Landkreises Diepholz zur Änderung und Neufassung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben kann aufgrund des vorbeschriebenen Sachverhalts nur mit äußerstem Befremden zur Kenntnis genommen werden.

Ulrich Helms
stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FWG im Kreistag des Landkreises Diepholz

Liebe Mitstreiter/innen, der Stadtrat hat im Jahr 2015 die Sanierung der Sporthalle in Heiligenloh beschlossen. Bedauerlicherweise hat die Verwaltung die Umsetzung des Beschlusses aus den Augen verloren. Mit dem anliegenden Brandbrief an alle Ratsmitglieder/innen hat sich die Schule und insbesondere der Sportverein gemeldet, um auf die dort geschilderten Missstände hinzuweisen. Wir haben darauf sofort reagiert und den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Die Verwaltung hat sich der bestehenden Missstände der Sporthalle in Heiligenloh erneut angenommen. Der Bürgermeister selbst berichtete nunmehr in der Kreiszeitung, dass geprüft wird, ob die Sanierung der Halle in Anbetracht der baulichen und sicherheitstechnischen Missstände möglicherweise im Verhältnis zu einem Neubau sogar unwirtschaftlich ist. In jedem Fall soll nunmehr sofort eine Notreparatur des undichten Daches erfolgen. Wir haben unseren Antrag zur Behandlung im Verwaltungsausschuss – einem nicht öffentlich tagenden Ausschuss – gestellt. Gleichwohl meinen mindestens zwei aus dem Rat ausscheidende Ratsmitglieder (Kreiszeitung vom 07.09.2021), dass dies Wahlkampf sei, um sich Vorteile zu verschaffen. Zur Nutzung im Wahlkampf hätten wir den Antrag doch sicher zur Behandlung in einer öffentlichen Veranstaltung gestellt, um uns damit zu profilieren. Das haben wir nicht getan. Es geht uns allein um die Sache. Dazu stellen wir Anträge, nehmen Akteneinsichten vor und versuchen unserer Aufgabe als Mandatsträger gerecht zu werden. Schließlich haben uns mehr als 18 % der Wähler zur Kommunalwahl 2016 mit einem erheblichen Vertrauensvorschuss ausgestattet. Dies Vertrauen haben wir versucht ,unter vielen anderen auch in dieser Angelegenheit durch unsere sachbezogene Ratsarbeit zu rechtfertigen. Wir sind uns sicher, dass uns das gelungen ist und hoffen deshalb, in der am kommenden Sonntag, den 12. September 2021 stattfindenden Kommunalwahl unser bisheriges Wahlergebnis gerade durch die Unterstützung unserer qualifizierten Kandidaten verbessern zu können. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Helms Vorsitzender der FWG Twistringen und Ortschaften; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FWG im Kreistag; Fraktionsvorsitzender der FWG im Stadtrat der Stadt Twistringen

Anlage 1

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bley lieber Jens, in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir den in der Anlage beigefügten Brief erhalten. Eine weitere Stellungnahme erübrigt sich. Wir beantragen, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung zum Verwaltungsausschuss am 02.09.2021 aufzunehmen mit dem Inhalt: Beschlussfassung zur Dachsanierung der Sporthalle an der Grundschule Heiligenloh. Begründung: Ausweislich der uns vorliegenden Fotos ist die Dachsanierung der Sporthalle in Heiligenloh unerlässlich erforderlich, da bei Starkregen bereits Wasserpfützen auf dem Hallenboden stehen. Um Folgekosten durch Folgeschäden zu vermeiden, ist eine unverzügliche Dachreparatur erforderlich. Im Zuge dieser Maßnahmen muss geprüft werden, ob energetische und sicherheitstechnische Maßnahmen zusätzlich erforderlich sind, die derzeit mit erheblichen öffentlichen Fördermitteln unterlegt werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig bis spätestens 31.09.2021 die erforderlichen Angebote – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Energieberaters und eines Architekten – zur sachgerechten Dachsanierung der Sporthalle in Heiligenloh einzuholen. Dem Verwaltungsausschuss sind sodann die daraus gewonnenen Erkenntnisse mitzuteilen, damit unverzüglich eine geeignete Dachsanierung zur Vermeidung weiterer Folgeschäden in Auftrag gegeben werden kann. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Helms Fraktionsvorsitzender

Anlage 2: Brandbrief

Sie können das folgende Dokument auch als PDF herunterladen. „Brandbrief – PDF“

Liebe Mitstreiter*innen,

zum Inhalt des Zeitungsartikels über den Rücktritt des Ortsbürgermeisters in Natenstedt muss man folgendes wissen:

Seit Oktober 2020 hat keine Ortsratssitzung in Natenstedt stattgefunden. Turnusgemäß hätte eine solche Sitzung im April spätestens stattfinden müssen. (In allen anderen Ortschaften war das der Fall). Udo hat eine solche Sitzung beantragt, die dann vom Ortsbürgermeister einzuberufen ist – gleichgültig ob das jemand möchte oder nicht. Die Gesetzeslage ist eindeutig, die Sitzung ist einzuberufen.

Wenn Werner Schütte als Ortsbürgermeister sich an gesetzliche Vorschriften nicht halten will, muss er zurücktreten. Das hat er vernünftigerweise getan.

Wenn irgendjemand meinte, es geht nicht um wichtige Dinge in dieser Ortsratssitzung, so täuscht er sich gewaltig.

Udo und ich haben Akten für die Ausschreibung von angeblich erforderlichen Straßensanierung und Gemeindeverbindungswegen bei der Stadt eingesehen und folgende Feststellungen getroffen:

Die genannten Ausschreibungsunterlagen des Wegezweckverbandes waren höchst oberflächlich und unvollständig. Bei beiden geprüften Straßen war angeblich eine Untersuchung des Straßenbelages erfolgt, um zu festzustellen, ob der Belag abgefräst werden kann. In beiden Fällen hatte der Wegezweckverband angeblich festgestellt, dass PAK oder andere Schadstoffe nicht in der Straßendecke verbaut sind, sodass ein Abfräsen der Straßendecke erfolgen sollte.

In beiden Fällen hat das Bauunternehmen, das den Zuschlag in der Ausschreibung der Straßensanierung erhalten hat, genau das Gegenteil schon bei der Besichtigung der Baustelle festgestellt. Die Straßendecke konnte deshalb nicht abgefräst werden.
In der Folge konnte also die vorgenommene Ausschreibung nicht durchgeführt werden. Abweichend von den Ausschreibungsunterlagen ist dann die jeweilige Straße in anderer Weise hergestellt worden.

Ob darin eine Systematik zu sehen ist, vermögen wir nicht zu beurteilen.

Zum Ausbau eines Radweges beim Landkreis hatte der Wegezweckverbandes die Kosten auf annähernd 3.000.000 Euro geschätzt. Nach Ausschreibung der Maßnahme wird diese für einen Betrag von unter 1.000.000 Euro realisiert.

Die Ausschreibungsunterlagen sind mangelhaft und bieten damit den beauftragten Unternehmen viele Möglichkeiten, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Die Ausführung des Wegezweckverbandes zum Erfordernis einer Grundsanierung einer Straße sind nach meinen Feststellungen in einem Falle durch Einschaltung eines vereidigten Sachverständigen (auf eigene Kosten) ebenfalls unzutreffend.

Wenn eine Grundsanierung als erforderlich angesehen wird, werden alle Anlieger zur Beitragspflicht anlässlich der Abrechnung der Erschließungskosten in Anspruch genommen. Wenn es sich nicht um eine Grundsanierung handelt, sind die Kosten von der Stadtkasse allein zu tragen.

Udo hatte deswegen für die erforderliche Reparaturmaßnahmen an der Straße in Rüssen die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen vorgeschlagen. Dies sollte auch Gegenstand der Ortsratssitzung sein, die damit insbesondere den Bewohnern und Anliegern der Straßen in Rüssen dient.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass uns der Wegezweckverband im Auftrage der Stadt erneut Unterlagen vorlegt, die zu erheblichen Veranlagungen der Anlieger führen, obgleich das womöglich nicht gerechtfertigt ist.

Dieses Hintergrundwissen ist erforderlich, um die Auseinandersetzung über der Einberufung einer Ortsratssitzung in Natenstedt richtig zu beurteilen.

Für die Anlieger in Rüssen hat das maßgebliche Bedeutung. Wenn die Straße in Rüssen nicht grundsaniert werden muss, werden die Anlieger auch nicht veranlagt, denn dann müssen sie auch die Straßeninstandsetzung nicht bezahlen.

Ob das für die gesamte Länge der Straße gelingt bleibt fraglich. Im Brückenbereich Richtung Aldorf wird voraussichtlich auf einem kurzen Teilstück eine Grundsanierung erforderlich sein.

Es war deshalb durchaus gerechtfertigt und wichtig, den Antrag auf Einberufung einer Ortsratssitzung in Natenstedt zu realisieren. Es ging Udo nicht um den Selbstzweck, Recht haben zu wollen.
Schließlich geht es für die Anlieger um viel Geld.
Udo hat bereits vor fünf Monaten den Antrag gestellt, die Ortsratssitzung einzuberufen. Sie wird jetzt nach der Wahl einberufen werden. Wir wollen hoffen, dass dann durch die Stadt und den Wegezweckverband nicht schon zulasten der Anlieger nachteilige Tatsachen geschaffen sind.

Sollte das der Fall sein und wir wieder gewählt sein, werden wir der Lösung dieser offenen Fragen in jedem Falle weiter nachgehen.

Viele Grüße

Ulrich Helms
Fraktionsvorsitzender

Der neue Bebauungsplan, der wichtige Spielplatz, die Sanierung der Straße: Kommunalpolitik ist unverzichtbar und muss in Corona-Zeiten unter besonderen Bedingungen funktionieren. weiterlesen auf kreiszeitung.de

In der Stadtratssitzung am 18.3.2021 konnten die seit 1993 veraltet geltenden Sportförderrichtlinien aufgrund eines Initiativantrages der FWG angepasst und mit großer Mehrheit verabschiedet werden. Ein fast zwei Jahre andauernder überfraktioneller Prozess konnte nach diversen Gesprächen, Berechnungsmodalitäten, Sitzungen usw. beendet werden.

Der Schwerpunkt der Unterstützung von Vereinen lag dabei deutlich bei der zu leistenden Jugendarbeit, insbesonders der vier großen Vereine SC Twistringen, SV Mörsen-Scharrendorf, SV Marhorst und TV Heiligenloh. Ferner tragen die neuen Richtlinien erheblich dazu bei, den enormen Investitionsstau der Vereine abzubauen und sie weiter handlungsfähig zu erhalten. Aber auch die kleineren Vereine profitieren von diesen neuen Richtlinien, da auch für sie erhöhte Mittel bereitgestellt wurden. Es bleibt zu hoffen, dass auch der im September neu zu wählende Stadtrat diese Förderung unter

Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage weiter unterstützt. Die FWG wird dies selbstverständlich weiterhin tun und schätzt die ehrenamtlich geleistete Arbeit nach wie vor hoch ein.

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Fraktionskollegen Udo Helms und Horst Küpker, die sich intensivst für die Neufassung der Richtlinien eingesetzt haben. Die jetzt verabschiedeten Richtlinien spiegeln im Wesentlichen den Antrag der FWG-.Fraktion wieder.“

Quelle: Freie Wählergemeinschaft Twistringen 

Jahr | 2020

Dem Fraktionsmitglied der FWG, Udo Helms, ist es im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Natenstedt im Benehmen mit der zuständigen Flurbereinigungsbehörde durch entsprechende Verhandlungen mit allen Beteiligten gelungen, dass der Dorfplatz neben der örtlichen Feuerwehr vom Privateigentümer in das Eigentum der Stadt übertragen wurde.

Dadurch ergeben sich nicht nur für die Feuerwehr umfangreichere Möglichkeiten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (z.B. Übungen, Wettkämpfe u.a.)sondern auch andere Aktivitäten örtlicher Vereine sind nunmehr besser durchführbar.

Der Bürgermeister hat dies wohlwollend zur Kenntnis genommen, zumal dem ohnehin angespannten Finanzhaushalt keine Kosten entstehen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bley, Hallo Jens,

In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf den Bericht der Kreiszeitung vom 11. Juli 2020.

Ich rege an, sich mit dem Direktor des Amtsgerichts in Syke in Verbindung zu setzen, um diesen zu bitten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schnellstmöglichst die Erteilung des Erbscheines voranzutreiben.

Nach meiner Kenntnis gibt es Interessenten zur Übernahme dieser Arztpraxis. Dort werden im Quartal 1500 Patienten betreut. Eine kurzfristige Nachfolgeregelung für diese Arztpraxis ist mit hin im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge von hohen öffentlichem Interesse.

Ulrich Helms
Fraktionsvorsitzender der FWG Twistringen und Ortschaften

Die Fraktion der Freien Wähler Gemeinschaft Twistringen Ortschaften im Stadtrat nimmt begeistert die Entscheidung des Kreistags zur Kenntnis.

– Twistringen ist Standort des Zentralklinikums des Landkreises Diepholz –

Besonderer Dank gilt der Verwaltung in Twistringen und dem Bürgermeister Jens Bley, der den Standort Borwede erarbeitet hat!
Lieber Jens, das war eine Meisterleistung! Du weißt jetzt, wie historische Entscheidungen für Twistringen fallen müssen. Mach weiter so!

Ulrich Helms
Fraktionsvorsitzender Freien Wähler Gemeinschaft Twistringen und Ortschaften im Stadtrat der Stadt Twistringen
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Gemeinschaft im Landkreis Diepholz

Sehr geehrte Frau Roggenbuck,

vielen Dank für die Übersendung Ihres Schreibens vom 12.06.2020.

Als Kreistagsabgeordneter für den Wahlbezirk Bassum/Twistringen habe ich mich mit den Bewertungskriterien und den für die Untersuchung ausgegebenen Parametern befasst, bevor überhaupt die Entscheidung gefallen ist, das Unternehmen Andree Consult GmbH mit der Bewertung und Auswahl eines geeigneten Klinikstandorts zu beauftragen.

Ihre Vorgehensweise, sich nach der zu Ihren Lasten gefallenen Entscheidung für einen anderen Krankenhausstandort nunmehr im Nachhinein mit den zuvor auch von den Kreistagsabgeordneten aus Sulingen mitbeschlossenen Bewertungsparametern zu befassen und diese und die erfolgte Bewertung sogar noch in Frage zu stellen, ist durchaus unglücklich.

Es ist bedauerlich, dass die Stadt Sulingen die eigenen Bewerbungsunterlagen erst nach Beendigung des Verfahrens veröffentlicht hat. Es wäre dann allen anderen Bewerbern, die ihrerseits Grundstücke angeboten haben, frühzeitig deutlich geworden, in welcher Weise die Stadt Sulingen sich in diesem Bewerbungsverfahren meiner Ansicht nach unredlich versucht hat, Vorteile zu verschaffen.

Das Angebot, den vollständig bereits für Gewerbeflächen erschlossenen Baugrund für 1,00 € pro Quadratmeter der Krankenhausgesellschaft seitens der Stadt Sulingen zur Verfügung zu stellen, ist insbesondere unter Heranziehung der §§ 125 Abs. 1 und 2 NKomVG zu betrachten.

Eine Veräußerung oder Überlassung von Grundbesitz an Dritte darf nur dann erfolgen, wenn das Grundstück zur Aufgabenerfüllung in absehbarer Zeit nicht benötigt und beim Verkauf der volle Wert verlangt wird (§ 125 Abs. 1 und 2 NKomVG). Eine unentgeltliche oder vergünstigte Abgabe oder Übertragung von Grundstücken muss von der Gemeinde besonders begründet werden (§ 125 Abs. 3 NKomVG). Die Errichtung eines Zentralkrankenhauses ist keine kommunale Aufgabe der Stadt Sulingen. Eine Begründung gemäß § 125 Abs. 3 NKomVG wird mithin nicht zu finden sein. Die Beschlussfassung der Stadt Sulingen führt auch keine besondere Begründung aus.

Wenn die Stadt Sulingen dies als Wirtschaftsförderung insgesamt betrachten will, hat sie in den Haushalt einen Betrag in Höhe von durchaus 2.000.000,00 € einzustellen, um die vergünstigte Weggabe des Baugrundstücks haushaltsrechtlich auszugleichen. Das ist nicht geschehen.

Ob solch ein geänderter Haushalt überhaupt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden würde, ist offen. Gleichwohl haben Sie in Kenntnis dieser Tatsache entgegen der Rechtslage ohne Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze das Baugrundstück für nur 1,00 € pro Quadratmeter dem Landkreis bzw. der Krankenhausgesellschaft zum Kauf angeboten.

Allein dadurch ist es der Stadt Sulingen gelungen, in den Bewerberkreis der ersten drei auszuwählenden Bewerber zu gelangen. Ohne den angebotenen Kaufpreis in Höhe von 1,00 € pro Quadratmeter wäre das angebotene Grundstück weit abgeschlagen nicht unter die ersten drei Bewerber gelangt.

Letztlich haben Sie mit Ihrem Grundstücksangebot allein deshalb den dritten Platz erreicht, weil die Ratsmitglieder der Stadt Sulingen sich über gesetzliche Vorgaben der Haushaltsführung bewusst hinweggesetzt haben. Alle anderen Mitbewerber sind dadurch benachteiligt, weil diese sich an die haushaltsrechtlichen Vorschriften gehalten haben.

Gleichwohl schreiben Sie alle Kreistagsabgeordneten an, um für Ihr – meiner Ansicht nach unredliches – Vorgehen auch noch Unterstützung unter anderem bei den durch Ihr Fehlverhalten in der Bewerbung ebenfalls Gescheiterten nachzusuchen.

Aus welchem Grund sollten andere Kreistagsabgeordnete aus anderen Wahlbezirken die von Ihnen vorgenommene Benachteiligung aller anderen Bewerber durch die vorbeschriebene Vorgehensweise auch noch honorieren und Sie unterstützen? Dafür gibt es keine Veranlassung – im Gegenteil.

Wir werden entsprechend der durch den Kreisausschuss beschlossenen Parameter einfach zugunsten aller Bewohner des Landkreises Diepholz eine Entscheidung treffen. Diese kann aus sachlichen Gründen nicht auf den Standort Sulingen fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Helms
stellv. Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft im Landkreis Diepholz
Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften im Stadtrat der Stadt Twistringen

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Am 25.2.2020 fand die vierte Mitgliederversammlung der FWG Twistringen und Ortschaftern statt.

Der 1. Vorsitzende Ulrich Helms stellte die Beschlussfähigkeit fest und gab die Tagesordnung bekannt. In seinem Jahresbericht ging er eingangs nochmals auf die Bürgermeisterwahl im Mai 2019 ein. Nach einem ideenreichen Wahlkampf des von der FWG unterstützten Kandidaten, Jens Bley, gab es einen überzeugenden Wahlsieg.

Ein wichtiges Thema war die Erweiterung des Grundschulstandortes am Markt mit dem Neubau einer Einfeldsporthalle an der Bahnhofstrasse. Dazu machte er nochmals deutlich, dass die FWG den Standort für eine Halle nicht für Ideal hält. Desweiteren berichtete der Vorsitzende von Haushaltsberatungen, für die die FWG einen Antrag auf Erhöhung der Finanzmittel von derzeit 5.000 auf 20.000 Euro für die vier großen Sportvereine (Twistringen, Mörsen, Marhorst und Heiligenloh) gestellt habe. Hier soll insbesondere die sehr gute Jugendarbeit gefördert werden.

Ulrich Helms gab weiter bekannt, dass der Bürgermeister trotz hohen Kreditbedarfs, die Genehmigung des Landkreises für den Bau eines neuen Kindergartens und der Erweiterung der Grundschule erhalten habe. Das Strohmuseum in Twistringen ist mit dem Kulturpreis 2019 ausgezeichnet worden und auch die Ortschaft Heiligenloh hat für den Wettbewerb „unser Dorf soll schöner werden“ eine Auszeichnung bei der Grünen Woche in Berlin erhalten.

Hinsichtlich der Errichtung für eines Mehrgenerationsparks habe sich die FWG für den Standort zwischen Krankenhaus und Kindergarten ausgesprochen. Für die Vergrößerung des Parkplatzes am Gymnasium können Fördermittel beantragt werden, wenn es nach ÖPNV-Kriterien geht konnte Anke v.d. Lage-Borchers berichten. Ferner wurde auf die Notwendigkeit der Errichtung eines Radweges an der L342 von Neuenmarhorst-Rüssen verwiesen.

Hinsichtlich der finanziellen Situation der FWG konnte vom Kassenführer Dieter Plate nur Erfreuliches erfahren werden. Eine ordnungsgemäße Kassenführung wurde ihm von den Kassenprüfern Horst Küpker und Cord-Hinrich Runge bescheinigt. Für den turnusmäßig ausscheiden H.Küpker wurde Heinz Meyer gewählt. Dem Kasseführer und dem gesamten Vorstand wurde einstimmig Entlastung erteilt. Ein Dank wurde außerdem an Dirk Siemers gerichtet für seine tolle Homepagepräsentation.

Abschließend konnten die Anwesenden noch erfahren, dass die Bewerbung Twistringens für die Errichtung eines Zentralkrankenhauses von der FWG unterstützt wird. Bezüglich der Kommunalwahlen 2021 sucht die FWG noch Kandidatinnen/Kandidaten für die Mitarbeit in Ortsräten oder im Stadtrat und bittet sich möglichst bald hierfür zu melden.

„Die Corona-Epidemie kommt immer näher. Sie zeigt immer stärker ihr furchtbares Gesicht. Leider lässt sich in den Reaktionen der Verantwortlichen vor Ort nicht immer eine klare und damit für die Bevölkerung verständliche Linie finden. Während man im Landkreis DH stand 19.3.20 noch zum Friseur gehen darf, ist ein solcher Besuch im Landkreis Osnabrück verboten. Auch der Besuch von Baumärkten ist im Landkreis DH problemlos möglich, im LK Osnabrück aber den Gewerbetreibenden vorbehalten. Im Landkreis DH und den umliegenden Kreisen ist in Restaurants zwischen den Tischen ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Doch im LK Vechta müssen auch die Gäste an einem Tisch zueinander einen Abstand von zwei Metern haben, während in den anderen Landkreisen ein „ausreichender“ Abstand (?) einzuhalten ist. Bei allen Restaurants ist es erlaubt, Speisen abzuholen, aber im LK Osnabrück darf man mit dem Verzehr der Speisen erst beginnen, wenn man sich zumindest 50 Meter von der Ausgabestelle entfernt hat. Welcher Bürger kann das im Einzelnen wissen und beherzigen?

Die Forderung der Freien Wählergemeinschaft in dieser Situation:

In der gegenwärtigen Krise sollten im Interesse der Bürger die Maßnahmen der Gefahrenabwehr zwischen den Landkreisen koordiniert und vereinheitlicht werden, damit sie glaubwürdiger und überzeugender wirken und keine Verwirrung stiften. Mit einem Flickenteppich von Maßnahmen ist niemandem gedient.“

Hermann Schröder (Fraktionsvorsitzender)           Schwarme, den 19.3.20

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der FWG findet am 25. Februar 2020 ab 19.00 Uhr im „Hotel zur Börse“ (Albert Gerken) statt.

Jahr | 2019

Die Freie Wähler Gemeinschaft hat eben so wie alle anderen Fraktionen im Kreistag, den Vorschlag der Verwaltung und des Landrates unterstützt, ein Zentralkrankenhaus für den Landkreis Diepholz einzurichten. Der einzige Maßstab für die Entscheidung, den geeigneten Standort zu finden, ist allerdings allein die Interessenlage aller Einwohner und Anwohner des Landkreises Diepholz. Diese Kriterien werden von der Verwaltung des Landkreises, dem Landrat, dem Klinikverbund und dem Kreistag bereits erarbeitet. Die Freie Wähler Gemeinschaft Twistringen und Ortschaften unterstützt -ebenso wie alle anderen Fraktionen- deswegen den Bürgermeister Jens Bley, mehrere geeignete Standorte dem Landkreis zur Auswahl im Stadtgebiet Twistringen vorzustellen.

-Ulrich Helms – stellv. Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft im Kreistag und Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Twistringen

Nach jahrelangen Diskussionen quer durch alle Fraktionen, hat nunmehr der Finanzausschuss auf mehrmalige Initiativen der FWG hin zugestimmt, dass für das Haushaltsjahr 2020 nunmehr insgesamt 25.000,– Euro für den investiven Bereich der Sportvereine bereitgestellt und zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden. Damit hatten vielfältige Bemühungen der FWG endlich Erfolg dahingehend, dass insbesonders die vier großen Vereine der Stadt schrittweise ihren imensen Investitionsstau abbauen können. Desweiteren sollen die seit 1993 unverändert gültigen Sportförderrichtlinien von der Verwaltung geändert und entsprechend angepasst werden. Weiterhin wird mit den übrigen Vereinen der Stadt über die Gründung eines Sportringes diskutiert werden (weiteres siehe in den beigefügten Anträgen der FWG an die Stadt vor der Entscheidung im Finanzausschuss).

Da fliegen die Hüte: Twistringer Strohmuseum ist Kulturpreisträger 2019
„Erstmals aber ist Auszeichnung mit einer Summe von 7500 Euro (bisher 5000 Euro) verknüpft. Für die Erhöhung hatte sich die Kreistagsfraktion der Freien Wählergemeinschaft erfolgreich eingesetzt.“ – Kreiszeitung 30.10.2019

Zukunftsplan: Wasserstoff-Reallabor
„Schon im August hatte sich die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) mit einem Antrag dafür stark gemacht, dass der Landkreis eine Vorreiterrolle beim Aufbau und bei der Förderung einer Wasserstoff-Infrastruktur übernehmen soll. Auch beantragt die FWG die Einrichtung einer Klimaschutz- und Energieagentur.“ – Kreiszeitung 06.11.2019

Bis 2025 Wasserstoff für 150.000 Autos – WESER-KURIER 06.11.2019

Die Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften hat sich in diesen Tagen mit den Vereinsvorsitzenden des SV Mörsen-Scharrendorf, SC Twistringen, TV Heiligenloh und dem Sportverein Marhorst zu einem Informationsgespräch im Vereinsheim in Mörsen getroffen. Seitens der FWG wurden die Vereine auch um Informationen hinsichtlich ihrer finanziellen Lage gebeten, da derzeit für den Haushalt 2020 und die Folgejahre eine Änderung/Anpassung des Ansatzes „Investive Zuschüsse“ angestrebt wird und auch die seit 1993 geltenden Sportförderrichtlinien dringendst neu zu regeln sind.

In diesem Zusammenhang sollte die Jugendarbeit der Vereine besonders mit einem mitgliedsbezogenen jährlichen Zuschuss gefördert werden. In dem Gespräch ist deutlich geworden, wie groß die Bedeutung von Jugendbetreuung in der heutigen Zeit geworden ist. Gerade hier sind Sportvereine bestens geeignet, wenn sie über entsprechende Infrastrukturen verfügen. Dies wird derzeit von allen Vereinen über die normalen Maße geleistet, obwohl der finanzielle und personelle Rahmen immer enger geworden ist.

Hierfür muss auch die Kommune ihren Beitrag in einem angemessenen Rahmen leisten und entsprechende Unterstützung gewähren. Die FWG wird zeitnah einen Antrag auf bessere finanzielle Förderung der Vereine mit den nötigen Vorgaben erstellen und den dafür zuständigen
Gremien übersenden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber

Jens Bley,


herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Bürgermeister der Stadt Twistringen.

Das Bemühen der Freien Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften hatte Erfolg. Der beruflich qualifizierte Kandidat ist gewählt.

Das nahezu einheitliche Wahlergebnis in den einzelnen Wahllokalen der Stadt Twistringen und in den jeweiligen Ortschaften belegt die überwältigende Zustimmung, die Herr Jens Bley durch seine Fachkompetenz und insbesondere sein persönliches Auftreten erarbeiten konnte.

Sachbezogene Arbeit zum Wohle der Einheitsgemeinde Twistringen schließt uns alle zusammen.

Der bisherige Vertreter des Bürgermeisters, Herr Wiesch, hat dies durch seine uneingeschränkte Kompetenz und Neutralität gegenüber allen Fraktionen im Stadtrat bewiesen. Er hat für die Mitarbeiter im Rathaus Entscheidungsrahmen und Richtlinien geschaffen, die ganz neue Kräfte freigesetzt hat und vor allen Dingen Zufriedenheit und Erfolgsstimmung verbreitet. Solche Verwaltungsarbeit macht Spaß. Und genau diese Freude an der Verwaltungsarbeit der Mitarbeiter im Rathaus konnte jeder Bürger in Twistringen wahrnehmen. Herr Wiesch – allein dafür sind Ihnen alle Bürger der Stadt Twistringen zu Dank verpflichtet.

Allerdings hat Herr Wiesch es nicht bei dieser Leistung belassen. Unter seiner Leitung der Verwaltung war es möglich, dringend anstehende Probleme beim Schulstandort Am Markt in Twistringen zukunftsweisend zu lösen. Viele andere anstehende und in der Mehrzahl liegen gebliebene oder aufgeschobene Probleme – die aus Gründen der Verschwiegenheit nicht genannt werden dürfen – hat Herr Wiesch mit seiner überragenden Kompetenz und Erfahrung mit viel Energie, persönlichen Engagement und persönlichem Interesse für die Herbeiführung der erforderlichen Lösung schnellstmöglich sachgerecht mit Unterstützung des gesamten Stadtrates geregelt und aufgearbeitet. Dies ist ihm gelungen, obgleich ihm die Unterstützung des ersten Stadtrates wegen dauernder krankheitsbedingter Abwesenheit gefehlt hat. Alle Fraktionen des Stadtrates der Stadt Twistringen haben seine und die der von ihm geführten Verwaltung hervorragende Leistung einschränkungslos anerkannt.

Unser neuer Bürgermeister, Herr Jens Bley, wird seinen eigenen Weg als Bürgermeister mit Unterstützung aller Stadtratsfraktionen gehen müssen, denn die von Herrn Wiesch hinterlassenen Fußstapfen seiner erfolgreichen Tätigkeit sind sehr groß. Auf diesem neuen Weg als Bürgermeister der Stadt Twistringen wünschen wir Herrn Jens Bley viel Geschick, Erfolg und Glück.

Wir, die Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften, werden Herrn Jens Bley dabei im Rahmen unserer Möglichkeiten nach besten Kräften unterstützen.

Auch die Freie Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften braucht Unterstützung zur Fortführung der erfolgreichen Ratsarbeit und erfolgreichen Arbeit in den Ortsräten.

Wir freuen uns, wenn Sie uns mit Rat und Tat unterstützen können und zu unserer Meinungsbildung durch Ihr Interesse und Ihren Einsatz beitragen können. Gern unterrichten wir Sie fortlaufend über unsere Arbeit, die anstehenden Probleme – soweit das gesetzlich möglich ist – um auch durch Ihren Beitrag und gegebenenfalls Ihre Kandidatur bei der nächsten Kommunalwahl noch leistungsfähiger zu werden. Lassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Adresse zukommen. Gerne nehmen wir Sie als Mitglied in der Freien Wählergemeinschaft auf.

Ulrich Helms
1. Vorsitzender und
Fraktionsvorsitzender im Stadtrat der Stadt Twistringen
der Freien Wählergemeinschaft Twistringen und Ortschaften
stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Landkreises Diepholz
der Freien Wählergemeinschaft

Auch bei der zweiten Diskussionsrunde zur Bürgermeisterwahl konnte sich der von der FWG unterstützte Kandidat Jens Bley hervorragend präsentieren und im Anschluss in Gesprächen mit den Zuhörern vielfältigen Zuspruch erfahren. Bemerkenswert waren in dem Zusammenhang seine Aussagen zu der künftigen Aufgabenerledigung in der Verwaltung, also dem Kern seiner Arbeit als Hauptverwaltungsbeamter. Die Bedeutung der Erledigung von Verwaltungsaufgaben ist gerade durch die erfolgreiche Arbeit des Interimsbürgermeisters Horst Wiesch mit den Rathausmitarbeitern in den vergangenen Monaten deutlich geworden. Dies war nur so erfolgreich möglich, da alle Beteiligten die hierfür erforderliche Kompetenz, jahrelange Erfahrung und Verwaltungsausbildung mitbringen. Ein weiteres Indiz für eine erfolgreiche Verwaltungsarbeit eines Hauptverwaltungsbeamten ist in dem Zusammenhang die aktuelle Aussage des hiesigen Landrates Cord Bockhop in einem Interview der Kreiszeitung am 18.05., dass der größte Teil seiner Arbeit die Verwaltungsführung ist. Bedarfsgerechte Verwaltung und Bürgerfreundlichkeit seien ständige Herausforderungen führt er weiterhin dazu aus. Für die Bewältigung dieser Anforderungen ist unser Kandidat Jens Bley aufgrund seiner Verwaltungsfachausbildung, seines bisherigen beruflichen Werdeganges und den Aussagen in den Podiumsdiskussionen geradezu prädestiniert, getreu seinem Mottto „Gemeinsam anpacken für Twistringen“.

Die FWG wünscht ihm viel Erfolg.

Die Podiumsdiskussion zur Bürgermeisterwahl in Twistringen fand am 15.05.2019 im Schulzentrum vor einer großen Kulisse von über 600 Zuhörern statt. Der von der FWG unterstützte Kandidat Jens Bley hat sich dabei hervorragend dem Publikum gegenüber präsentiert und nach der Veranstaltung einen überwältigten Zuspruch erfahren. Er ist demnach unseres Erachtens auf dem besten Wege ins Bürgermeisteramt. Ein Artikel zur Podiumsdiskussion ist unter folgendem Link zu finden: https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/twistringen-ort47316/klima-schuetzen-12288420.html

Jens Bley ist der Bürgermeisterkandidat der von der FWG unterstützt wird. Herr Bley hat in einem ausführlichen Artikel im Weser-Kurier am 6.5.2019 die Gründe für seine Kandidatur beschrieben und seinen bemerkenswerten Lebenslauf veröffentlicht. Der gesamte Artikel ist unter folgendem Link zu lesen: https://www.weser-kurier.de/region/syker-kurier_artikel,-bremen-berlin-brenndorf-_arid,1827637.html

Sie fragen, ich antworte! 8 Ortschaften, 8 Termine.

 

05.05.16:00-18:00 UhrHünenburg Scharrendorf
08.05.17:00-19:00 UhrSchützenhalle Abbenhausen
09.05.16:00-18:00 UhrSchützenhalle Mörsen
10.05.17:00-19:00 UhrSportverein Marhorst
17.05.17:00-19:00 UhrDGH Natenstedt
21.05.17:00-19:00 UhrGrundschule Heiligenloh
22.05.17:00-19:00 UhrTennisverein Stelle
23.05.17:00-19:00 UhrMarktplatz Twistringen

In wenigen Wochen wählt Twistringen seinen neuen Bürgermeister. Zwei Kandidaten stellen sich zur Wahl, einer davon ist Jens Bley, derzeitiger Ortsbürgermeister der Ortschaft Mörsen.

Die Stadtratsfraktion, Vorstand und die komplette FWG sind geschlossen der Auffassung, dass Jens Bley, der als unabhängiger Kandidat antritt, aufgrund seines bisherigen beruflichen Werdeganges die nötige Fachkompetenz mitbringt. Der Diplomverwaltungsfachwirt und vom polizeilichen Einsatzdienst freigestellte Personalrat, der Gewerkschafter und Länderverbindungsbeamte im Bundesinnenministerium weiß, wie Politik und Verwaltung miteinander agieren. Ferner schöpft er seine Erfahrungen ebenfalls aus seinem berufsbegleitenden Studium „Öffentliche Verwaltung und Management“, Hospitationen in Führungsgruppen der Polizei und beim Bremer Innensenator. Darüberhinaus ist er als geschäftsführender Gewerkschaftsvorstand und ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht tätig. Ein beruflicher Werdegang also,der den Anfordernissen des angestrebten Bürgermeistersamtes in vollem Umfang entspricht.

Jens Bley ist unseres Erachtens eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die eine Verwaltung effizient, bürgernah und leistungsorientiert führen kann. Seine Leitmotive sind Kompetenz-bürgernah und dienlich sein. Dahingehend wird die Freie Wählergemeinschaft Jens Bley unterstützen.

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Twistringen und Ortschaften
Am Markt 2
27239 Twistringen

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